Das Landgericht Osnabrück hat auf die Berufung der Staatsanwaltschaft ein Urteil des Amtsgerichts Nordhorn geändert und neu gefasst. Laut Gericht wurde ein 30-jähriger Angeklagter zuvor wegen unerlaubter Einfuhr von Cannabis zu einer Geldstrafe von insgesamt 2250 Euro verurteilt. Das Landgericht verurteilte den Angeklagten nun wegen der Einfuhr von Cannabis zu einer Geldstrafe von insgesamt 3750 Euro. Der 40-Jährige reiste am 4. Oktober als Beifahrer bei Bad Bentheim nach Deutschland ein. Dabei hatte er 9 Gramm Marihuana und 3 Gramm Haschisch dabei.
