Das Landesgericht Osnabrück hat heute einen Angeklagten aus Meppen in einem Verfahren wegen Besitzes kinderpornografischer Inhalte in Tateinheit mit Besitzes jugendpornografischer Inhalte zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Laut Mitteilung des Landesgerichts Osnabrück wird dem 39-jährigen Angeklagten vorgeworfen, sich insgesamt über 250.000 kinder- und über 8.800 jugendpornografische Dateien übermittelt lassen oder heruntergeladen zu haben. Der Angeklagte muss die Kosten des Verfahrens tragen.