Das Amtsgericht Meppen hat heute eine Angeklagte in einem Verfahren wegen Diebstahls in acht Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. Laut Mitteilung des Amtsgerichts Meppen habe die 31-jährige Angeklagte in 5 Fällen fremde bewegliche Sachen einem anderen in der Absicht gestohlen, die Sachen sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wobei sie in drei Fällen gewerbsmäßig gehandelt haben soll. Insgesamt habe die Verurteilte dadurch einen Geldbetrag in der Höhe von etwa 333 Euro erlangt. Diese Geldsumme wurde der Angeklagten vom Amtsgericht Meppen wieder entzogen.