Landgericht Osnabrück verurteilt 37-Jährigen wegen gefährlicher Straßenverkehrsgefährdung zu Geldstrafe

In einem Berufungsverfahren hat das Landgericht Osnabrück einen 37-Jährigen wegen vorsätzlicher gefährlicher Straßenverkehrsgefährdung sowie wegen Nötigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt. Wie das Gericht mitteilt, verurteilte das Amtsgericht Lingen den Angeklagten im August 2025 zuvor zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 15 Euro. Dem 37-Jährigen wurde vorgeworfen im Oktober 2024 die B70 in Fahrtrichtung Lingen befahren zu haben. Er soll trotz Gegenverkehrs ein anderes Fahrzeug überholt haben. Sowohl das Fahrzeug des Gegenverkehrs als auch das überholte Fahrzeug hätten ausweichen müssen. Anschließend soll der Angeklagte sein Auto zweimal auf 30 km/h abgebremst haben. Dadurch habe der Fahrer des überholten Fahrzeugs eine Gefahrenbremsung machen müssen.

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