Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Land Niedersachsen und Nordrheinwestfalen mehr gegen die Nitratbelastung des Grundwassers an der Ems tun muss. Das ging aus einer Mitteilung der Deutschen Presseagentur (dpa) hervor. Das bisherige Maßnahmenprogramm der Länder sei unzureichend gewesen. Deshalb klagte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) für bessere Maßnahmen. Im Flussgebiet der Ems werden die erlaubten Höchstwerte für Nitrat an vielen Grundwasserstellen überschritten. Dies ist auf eine intensive Düngung sowie das von Tierhaltung und Landwirtschaft geprägte Umland der Ems zurückzuführen. Für Nitrat gilt ein Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter im Grundwasser.
