Das DFB-Sportgericht hat dem Einspruch des SV Meppen gegen die Wertung des Spiels in der 2. Fußball-Bundesliga der Frauen bei Bayern München II stattgegeben. Die Partie fand am 30. März statt und endete 1:1. Nun wird das Spiel offiziell mit 0:2 für Meppen gewertet. Der SV Meppen hatte seinen Einspruch darauf bezogen, dass Bayern München in der 70. Minute die Spielerin Hanna Wegscheider eingewechselt habe, obwohl diese nicht auf dem Spielberichtsbogen gestanden habe. In der Nachspielzeit der Partie hatte Wegscheider den Treffer zum 1:1-Endstand erzielt. Das DFB-Sportgericht wertete den Einspruch als begründet, da Hanna Wegscheider nicht im Spielbericht eingetragen und somit auch für dieses Spiel nicht einsatzberechtigt war. Für die Ein- und Auswechslungen seien die Vereine selbst verantwortlich, womit der Einsatz der Spielerin schuldhaft herbeigeführt worden sei, so das DFB-Sportgericht. Das sei ein schwerwiegender Fehler gewesen, der auch Einfluss auf das Spielgeschehen und das Endergebnis gehabt habe, weshalb für das Sportgericht nur eine Spielumwertung infrage gekommen sei.
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