Zwei Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung in Schüttorf vor Gericht

Weil zwei Angeklagte aus Ahaus im Juni 2019 vor einer Diskothek in Schüttorf mehrere Personen beleidigt und körperlich angegriffen haben sollen, müssen sie sich heute in einem Berufungsverfahren verantworten. Die 5. Kleine Strafkammer des Landgerichts Osnabrück verhandelt heute gegen zwei 23-Jährige. Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte einen der Angeklagten im Oktober 2020 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der zweite Angeklagte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung wurde ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt. Neben den üblichen Beteiligten sind zu diesem Termin ein Dolmetscher, acht Zeugen und ein Nebenkläger geladen.

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