Zwei Angeklagte vom Landgericht Osnabrück wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zu mehreren Freiheitsstrafen verurteilt

Das Landgericht Osnabrück hat ein Urteil gegen einen 28- und einen 46-jährigen Angeklagten wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen und gemeinschaftlichen Diebstahls als Mitglieder einer Bande gefällt. Wie das Gericht mitteilt, wird der 28-Jährige wegen schweren Bandendiebstahls in 19 Fällen, von denen fünf ein Versuch waren, sowie wegen Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt. Der 46-Jährige wird wegen schweren Bandendiebstahls in 23 Fällen, wobei auch hier 5 Fälle ein Versuch waren, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Sie sollen sich 2023 einer Gruppierung angeschlossen haben, die in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen unter anderem Pflanzenschutzmittel, Werkzeuge, Gartengeräte und andere Gegenstände gestohlen hat. Diese wollte die Gruppe nach Rumänien weiterverkaufen. Die Taten sollen sich im Zeitraum vom 5. Juli 2023 bis zum 26. Juni 2025 unter anderem in Haselünne und Nordhorn ereignet haben. Die Angeklagten erlangten Gegenstände im Wert von rund 260.000 und 300.000 Euro. Der 28-Jährige muss eine erbeutete Summe von rund 131.000 Euro zurückzahlen. Dem 46-Jährigen wurde die Einziehung des Wertes in Höhe von rund 234.000 Euro angeordnet. Außerdem muss der 46-Jährige einen sichergestellten Bargeldbetrag in Höhe von 1820 Euro zahlen.

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