Zurückschneiden von Gehölzen bis 30. September verboten

Ab heute bis zum 30. September ist es außerhalb des Waldes verboten, Bäume, Hecken oder andere Gehölze abzuschneiden, bis auf den Wurzelstock zurückzuschneiden und zu beseitigen. Das teilt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen mit. Dies soll dem allgemeinen Schutz der Arten dienen, die auf die Pflanzen angewiesen sind. Schonende Pflegeschnitte bleiben erlaubt.

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