Zugang zur Grafschafter Kreisverwaltung und Meppener Stadtverwaltung ab Montag nur noch mit 3G

Für den Besuch der Kreisverwaltung des Landkreises Grafschaft Bentheim gelten ab Montag die 3G-Regelungen. Das teilt der Landkreis mit. Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren müssen demnach einen Nachweis über die Impfung, Genesung oder ein negatives Testergebnis vorlegen. Die Regelungen gelten auch für die Außenstellen des Landkreises Grafschaft Bentheim. Der Landkreis weist zudem darauf hin, dass auch weiterhin eine vorherige Terminvereinbarung nötig ist. Gleiches gilt für die Stadtverwaltung und die Stadtwerke in Meppen. Auch dort von Montag an die 3G-Regelung. Gleichzeitig weist die Stadt Meppen darauf hin, dass sich verschiedene Dienstleistungen auch online über das Online-Portal OpenR@thaus erledigen ließen.

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