Weil er Kokain und Heroin nach Deutschland eingeführt hat, hat das Amtsgericht Nordhorn einen Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt. Der Angeklagte hatte die Drogen zu Fuß über die Grenze gebracht. Da er schon einschlägig vorbestraft war, kam für das Gericht eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht in Betracht.