Bei einer Fahrzeugkontrolle auf einem Autobahnrastplatz in der Nähe von Bad Bentheim haben Zöllner am Dienstag Einweg-E-Zigaretten in großer Stückzahl sichergestellt. Die E-Zigaretten beinhalteten insgesamt 24 Liter an Substituten von Tabakwaren. Der Fahrer wollte die E-Zigaretten aus den Niederlanden nach Schweden überführen, hatte die Durchfuhr aber nicht angemeldet. Seit dem 1. Juli 2022 unterliegen nikotinhaltige Substanzen für die Verwendung in E-Zigaretten der Tabaksteuer. Für den persönlichen Ver- und Gebrauch dürfen ein Liter oder höchstens zehn Kleinverkaufspackungen mitgeführt werden. Die Zollbeamten sind aufgrund der mitgeführten Menge des Mannes bei der Kontrolle von einem gewerblichen Handel ausgegangen. Demnach beläuft sich der zu erwartende Steuerschaden auf etwa 6.200 Euro. Gegen den Autofahrer wurde ein Verfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Die Waren wurden sichergestellt.
Foto (c) Hauptzollamt Osnabrück