Zoll entdeckt illegale Beschäftigung in einer Lingener Gaststätte

Der Zoll hat bei einer Gaststättenkontrolle in Lingen am vergangenen Samstag zwei illegal beschäftigte Arbeitnehmer entdeckt. Bei der Kontrolle hatten die Zöllner der Osnabrücker Finanzkontrolle überprüft, ob alle Arbeitnehmer zur Sozialversicherung angemeldet worden sind und ob ausländische Arbeitnehmer die entsprechenden Aufenthalts- beziehungsweise Arbeitsgenehmigungen vorlegen können. Bei zwei indischen Arbeitnehmern stellten die Beamten fest, dass die Männer keinen Aufenthaltstitel hatten. Dadurch haben die Männer ihre dreimonatiges Aufenthaltsrecht in Deutschland verwirkt. Gegen sie wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Gegen den Betreiber der Gaststätte wurde ein Bußgeldverfahren wegen illegaler Ausländerbeschäftigung eingeleitet.

Symbolbild (c) Hauptzollamt Osnabrück

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