Zeitgeschichte: Die Grafschafter Kriegsdienstverweigerer

In Artikel 4 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland heißt es: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden“. Heutzutage besteht ohnehin keine Wehrpflicht mehr und auch in den Jahren vor der Abschaffung bekam man in der Regel keine Probleme damit, den Dienst an der Waffe zu verweigern. Das war aber nicht immer so. Früher hatten es junge Männer deutlich schwerer ihre Kriegsdienstverweigerung zu begründen. Hilfestellung hier lieferten zum Teil Beratungsbüros. Einem aus unserer Region wurde sogar der Prozess gemacht. Der ging 1971 – also vor 50 Jahren – zu Ende. Ein Zeitgeschichte-Beitrag von ems-vechte-welle – Reporter Daniel Stuckenberg:

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Foto © Spiegel Magazin

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