Zaunbau an Deilmannstraße in Bad Bentheim gestoppt: Verwaltungsgericht unterstützt Auffassung des Landkreises Grafschaft Bentheim

Nachdem der Landkreis Grafschaft Bentheim im Mai die Errichtung eines ungenehmigten Zaunes an der Deilmannstraße in Bad Bentheim per Verfügung gestoppt hatte, hat sich nun das Verwaltungsgericht Osnabrück mit dem Zaun befasst. Das hat der Kreis mitgeteilt. Demnach unterstützt das Gericht die Auffassung des Landkreises. Dieser sah wie auch das Landwirtschaftsministerium, die Jagdbehörde und der Jagdbeirat keine gesetzlichen Voraussetzungen für den Zaun des Waldeigentümers – weder zur Verhinderung von Waldunfällen, noch aus jagdrechtlicher oder wildbiologischer Sicht. Das Gericht wies in seiner Urteilsbegründung darauf hin, dass vor der Umsetzung einer solchen Maßnahme grundsätzlich ein Antrag gestellt werden muss. Zudem besitze des Betretungsrecht der Allgemeinheit auch für einen Privatwald einen hohen Stellenwert. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann bis Mitte Dezember Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

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