Ein 49-jähriger Mann aus Wietmarschen muss sich ab heute wegen vorsätzlicher sowie gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Osnabrück verantworten. Im April 2022 soll der Angeklagte seinen minderjährigen Sohn zu Boden geschubst haben, weil ihm die Musik auf dessen Geburtstagsfeier zu laut gewesen sein soll. Außerdem soll er einen Gast der Feier mehrmals die Treppe heruntergestoßen haben. Das Amtsgericht Nordhorn hat ihn dafür bereits im Februar zu einer Bewährungsstrafe und zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verurteilt. Vor dem Landgericht wird ab heute über die Berufung verhandelt.