Weiterhin Aufstallungspflicht für Geflügel in der Grafschaft Bentheim

Aufgrund der aktuellen Geflügelpest müssen Geflügelhalter in der Grafschaft ihre Tiere auch weiterhin im Stall behalten. Das teilt der Landkreis Grafschaft Bentheim mit. Hintergrund der anhaltenden Maßnahme ist die Anfang März genommene Probe eines Wildvogels. Die in einem Waldstück gefundene tote Nonnengans war mit dem Geflügelpest-Erreger H5N8 infiziert. Das Veterinäramt zieht daraus den Schluss, dass der Seuchenzug anhält. Weiter sind Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, auffällige oder verendete Wasser- und Greifvögel beim Veterinäramt zu melden. Die Aufhebung der Aufstallungs-Pflicht erfolgt laut dem Leiter der Veterinärabteilung Dr. Hermann Kramer erst, wenn sich die allgemeine Lage in Deutschland und angrenzenden Ländern wieder beruhigt habe.

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest

Programm