Vorsätzliche Körperverletzung – Berufungsverfahren vorm Landgericht Osnabrück

Morgen Vormittag verhandelt das Landgericht Osnabrück in einem Berufungsverfahren. Das Amtsgericht in Meppen verurteilte den heute 31-Jährigen Angeklagten im November 2021 wegen vorsätzlicher Körperverletzung und wegen Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Ihm wird vorgeworfen, in 2020 einer Frau mehrfach mit der Faust ins Gesicht und gegen den Kopf geschlagen zu haben. Im März 2021 soll er zwei Polizeibeamtinnen während eines Einsatzes beleidigt haben. Im April 2021 soll er einem weiteren vermeintlichen Opfer mit der Faust gegen den Kopf geschlagen haben. Es sind neben den üblichen Beteiligten eine Nebenklägerin, eine Sachverständige und sechs Zeugen geladen.

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