Vorerst keine Maskenpflicht per Allgemeinverfügung für sogenannte Spaziergänge von Coronakritikern

Der Landkreis Emsland wird vorerst keine Maskenpflicht per Allgemeinverfügung bei den sogenannten „Spaziergängen“ von Coronakritikern anordnen. Der Landkreis stehe diesbezüglich in enger Abstimmung mit den Polizeibehörden sowie den Städten Lingen, Meppen und Papenburg. Bislang seien die sogenannten „Spaziergänge“ in diesen Städten durchgeführt worden, die in eigener Zuständigkeit zum Teil bereits entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen hätten. Sollten sich hinsichtlich der Veranstaltungsorte Änderungen ergeben, könne der Landkreis jederzeit reagieren und eine Allgemeinverfügung für das restliche Kreisgebiet verfügen, heißt es in einer Mitteilung des Landkreises Emsland. Stand jetzt sehe der Landkreis keinen Handlungsbedarf, so der emsländische Landrat Marc-André Burgdorf. Er fügt hinzu, dass diese Veranstaltungen nicht durch eine Maskenpflicht legitimiert würden. Sie blieben Veranstaltungen, die unter das Versammlungsgesetz fallen und zuvor der zuständigen Versammlungsbehörde angezeigt werden müssen, so Burgdorf weiter.

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