Vogelgrippe: Tierseuchenbehördliche Maßnahmen in Haren und Herzlake werden aufgehoben

In Haren und Herzlake werden die tierseuchenbehördlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Vogelgrippe aufgehoben. Der Landkreis Emsland hatte zum Schutz vor der Geflügelgrippe zuletzt in mehreren Gebieten Allgemeinverfügungen erlassen. Am 1. September war in einem Betrieb mit 41.000 Hühnern in Haren ein Vogelgrippefall bestätigt worden. Die eingerichtete Schutzzone sowie die Überwachungszone fallen ab dem kommenden Mittwoch weg. Zudem war der Landkreis Emsland von einem Ausbruch der Geflügelgrippe im benachbarten Landkreis Osnabrück betroffen. Die Überwachungszone reichte bis ins Gebiet der Samtgemeinde Herzlake. Da es keine weiteren Fälle von Vogelgrippe gegeben hat, kann die Überwachungszone am Freitag aufgehoben werden. Nach einem Fall von Vogelgrippe in einem Putenmastbetrieb mit 19.000 Tieren in Twist kann die entsprechende Schutzzone am kommenden Mittwoch aufgehoben werden. Das Gebiet wird dann Teil der Überwachungszone, die in einem Radius von zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb vorerst bestehen bleibt. In diesem Bereich gelten besondere Hygienemaßnahmen. Zudem ist unter anderem der Transport von lebendem Geflügel und Eiern verboten.

Symbolbild

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