Vogelgrippe-Fälle in Niedersachsen – Landkreis Emsland ordnet Aufstallung an

Im Zusammenhang mit einigen Vogelgrippe-Fällen in Niedersachsen hat der Landkreis Emsland eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der er anordnet, sämtliches gehaltenes Geflügel einzustallen. Die Aufstallungspflicht für Hühner, Laufvögel und Co. gilt ab dem kommenden Sonntag. Durch die vorbeugende Maßnahme sollen die hiesigen Nutztierbestände geschützt werden. Im Landkreis werden zurzeit etwa 35 Millionen Stück Geflügel gehalten. Gleichzeitig ist der Kreis ein Durchzugs- und Rastgebiet für Wildvögel sowie für wildlebende Watt- und Wasservögel. Mit Blick auf diese Faktoren stuft die Kreisverwaltung das Risiko einer Einschleppung von hochansteckender Aviära Influenza in die Geflügelbestände insbesondere bei Freilandhaltung als hoch ein. Das Risiko werde fortlaufend neu bewertet. Das Ergebnis entscheide darüber, wie lange die Anordnung gilt. Bislang sind in den Landkreisen Cuxhaven, Cloppenburg und Wesermarsch bei Wildvögeln und Wildenten Vogelgrippeerreger des Subtyps H5N8 nachgewiesen worden. Weitere Influenza A H5-positive Proben aus den benachbarten Kreisen Leer und Aurich sowie aus den kreisfreien Städten Emden und Wilhelmshaven werden derzeit vom Friedrich-Loeffler-Institut untersucht. Auch in den Niederlanden wurden Fälle der Aviären Influenza registriert. Die Vogelgrippe war im Emsland zuletzt 2017 ausgebrochen.

Symbolbild

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