Der Zoll hat Anfang dieser Woche bei einer Kontrolle vier illegal beschäftigte Arbeiter bei einem Unternehmen im Emsland angetroffen. Laut Hauptzollamt Osnabrück arbeiteten die Personen aus Tadschikistan bei einer Autoverwertung. Als sie die vier Arbeiter kontrollierten, stellten die Zöllner fest, dass die Männer keinen Aufenthaltstitel besaßen und damit nicht in Deutschland arbeiten dürfen. Damit haben sie laut Zoll ihr dreimonatiges Aufenthaltsrecht verwirkt. Gegen die vier Arbeiter wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Für das Verfahren müssen die Männer 1.200 Euro als Sicherheitsleistung zahlen. Gegen einen der Beschuldigten lag zudem ein Haftbefehl zum Zweck der Abschiebung vor. Darauf wurde er laut Zoll in Polizeigewahrsam überführt und musste sich am folgenden Tag vor dem Amtsgericht Meppen verantworten. Er und die drei weiteren Arbeiter sollen abgeschoben werden.