Verwaltungsgericht Osnabrück lehnt sofortigen Stopp von Wolfsabschuss in der Grafschaft Bentheim ab

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat den Antrag einer Naturschutzvereinigung abgelehnt, den Abschuss von zwei Wölfen im Landkreis Grafschaft Bentheim per Zwischenverfügung sofort zu stoppen. Das teilt das Gericht mit. Damit bleibt die bis zum 15. Juni befristete Abschussgenehmigung des Landkreises während des laufenden Eilverfahrens erlaubt. Anlass für die behördliche Genehmigung waren zwei mutmaßliche Wolfsrisse Anfang Mai in Wietmarschen. Der Wolfsschutzverein wollte den Abschuss mittels eines sogenannten Hängebeschlusses bis zur endgültigen Entscheidung über den Eilantrag blockieren. Die Richter sahen jedoch keinen extremen Ausnahmefall für eine solche Notentscheidung. Sie begründeten dies mit der Herabstufung des EU-Schutzstatus des Wolfs im Juli 2025 sowie der Feststellung, dass die Entnahme einzelner Tiere den Erhaltungszustand der Population in Niedersachsen nicht gefährde. Die Entscheidung über den eigentlichen Eilantrag steht noch aus.

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