Verwaltungsgericht Osnabrück bestätigt Papenburgs Einschränkungen für „Automatenshop“

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat einen Antrag der Betreiberin eines Automatenshops abgelehnt, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen eine Anordnung der Stadt Papenburg wiederherzustellen. Dies teilte das Verwaltungsgericht Osnabrück mit. Diese hatte bestimmt, dass die Automaten des Shops an Sonn- und Feiertagen nur drei Stunden außerhalb der Gottesdienstzeiten betrieben werden dürfen. Das Gericht bestätigte, dass der Automatenshop wie ein Kiosk den Ladenöffnungszeiten unterliegt. In einem anderen Verfahren entschied das Gericht jedoch, dass der Automatenshop keine Gaststätte ist, da er hauptsächlich für den Verkauf zur Mitnahme ausgelegt ist und keine Aufenthaltsmöglichkeiten bietet.

 

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