Verwaltungsgericht Osnabrück: Alte Weberei muss der AfD keine Räume zur Verfügung stellen

Das Kulturzentrum Alte Weberei in Nordhorn muss dem AfD-Kreisverband Ems-Vechte laut einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück keine Räume zur Verfügung stellen. Das berichteten die Grafschafter Nachrichten heute. Demnach habe die AfD einen entsprechenden Klageantrag in einer mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht zurückgenommen. Die Verfahrenskosten müsse die AfD tragen und der Beschluss sei unanfechtbar. Die Richterin begründete ihre Entscheidung laut dem Bericht damit, dass die Alte Weberei keine öffentliche Einrichtung im Sinne des Kommunalverfassungsgesetzes sei, sondern privatrechtlich betrieben werde. Das Kulturzentrum hatte der Partei verwehrt ihren Landesparteitag im Mai 2020 in der Alten Weberei abzuhalten.

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest

Programm