Hier bei uns im Sendegebiet ist er nicht so weit verbreitet, aber es gibt ihn hier und da: Den grünen Pfeil, der an Ampelanlagen das Rechtsabbiegen erlaubt, auch wenn die Ampel rot ist. Als eins der wenigen Dinge hat es dieses Verkehrszeichen geschafft, die DDR, woher es stammt, zu überleben. Wie so oft, gibt es auch bei diesem Verkehrszeichen einiges zu beachten. Was genau, das erklärt Polizeioberkommissar Jörg Reurik von der Polizei Nordhorn im Gespräch mit Heiko Alfers: