Vor dem Nordhorner Amtsgericht muss sich heute ein Mann wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verantworten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, Munition in seinem Keller gelagert zu haben, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fällt. Außerdem soll er ein Paintball-Markiergerät, das unter das Waffengesetz fällt, ohne Erlaubnis besessen haben.