Niedersachsens Verfassungsgericht sieht in den Vorwürfen rund um eine sogenannte Kriegskasse der AfD keinen Grund für eine Wiederholung der Landtagswahl 2022. Das berichtet die Deutschen Presseagentur. Zwar hätten sechs spätere Listenkandidaten der AfD, die auch in den Landtag einzogen, auf ein Privatkonto des heutigen AfD-Landeschefs Ansgar Schledde aus Schüttorf eingezahlt, allerdings sei darin kein Wahlfehler zu erkennen. Auch in der Aufstellung der AfD-Landesliste auf einer Delegiertenversammlung statt einer Mitgliederversammlung sah das Gericht keinen Wahlfehler. Die AfD hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Angestoßen hatten das Wahlprüfungsverfahren zwei FDP-Mitglieder, deren Partei den Verbleib im Landtag bei der Wahl knapp verpasst hatte. Laut ihrer Beschwerde sollen insgesamt rund 41.000 Euro mit AfD-Bezug auf das fragliche Konto eingezahlt worden sein. Neben den sechs Landtagsabgeordneten hatten der Urteilsbegründung zufolge auch vier erfolglose Wahlkreiskandidaten sowie sechs Listenkandidaten für die Bundestagswahl 2021 auf das Konto eingezahlt. Laut Gericht wurden mit den Zahlungen jedoch weder die Wahlrechtsgleichheit der Kandidaten noch die Freiheit der Wahl verletzt.