In einem Verfahren wegen sexueller Handlungen an einem Pferd hat das Amtsgericht Lingen den 35-jährigen Angeklagten gestern freigesprochen. Das hat das Gericht auf Anfrage mitgeteilt. Dem Mann war vorgeworfen worden, einem Pferd einen Gegenstand sowie seine Hand und seinen Unterarm vaginal eingeführt zu haben. Von der Tat gibt es Videoaufnahmen. Nach Informationen der “Neuen Osnabrücker Zeitung” liege bei sexuellen Handlungen an einem Tier nur dann eine Straftat vor, wenn dem Tier aus Rohheit erhebliche oder länger andauernde Schmerzen zugefügt werden. Das habe das Gericht in diesem Fall nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit als nachgewiesen angesehen. Der Angeklagte war in der Vergangenheit bereits wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.