Verfahren um Geldautomatensprengung: 36-jähriger zu 7 Jahren und 6 Monaten verurteilt

Zwei Angeklagte die bei einem Verfahren um Geldautomatensprengungen angeklagt wurden, sind heute unter anderem wegen Beihilfe zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und Beihilfe zum Diebstahl in 5 Fällen für schuldig gesprochen worden. Ihnen wird die Beteiligung an sechs Automaten-Sprengungen zwischen Februar und November 2020 vorgeworfen, darunter eine Geldautomatensprengung in Schüttorf. Das Landgericht Osnabrück teilt mit, dass dabei der 36-jährige Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten und ein 29-jähriger Angeklagter zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt worden ist. Dabei war der ältere Angeklagte schon zuvor einschlägig vorbestraft gewesen. Die Taten erfolgten zum Teil zu einer Zeit, als Haftlockerungen bestanden und der Angeklagte eine Fußfessel trug. Die Täter hätten gewusst, dass sie unbekannte Täter bei der Sprengung von Geldautomaten unterstützt haben. Der 36-jährige Angeklagte mietete hierzu die Fahrzeuge, die bei den Taten eingesetzt wurden, bei Leihfahrzeugfirmen an und stellte diese unbekannten Dritten zur Verfügung. Der 29-jährige Angeklagte stellte für die Taten die entsprechenden Tatwerkzeuge, insbesondere die Sprengmittel, bereit. Hierzu erhielten die Angeklagten jeweils EUR 200,00 und EUR 300,00 für jede Tat. Für eine unvollendete Tat erhielten die Angeklagten keinen Lohn. Die Angeklagten wurden bei einer in Elmshorn begangenen Tat, im Rahmen einer unmittelbaren Fahndung festgenommen. Das Landgericht berücksichtigte bei der Anklage, das die Täter vor Gericht Reue zeigten, sowie auch ihr Geständnis. Das Urteil kann innerhalb einer Woche mit der Revision zum Bundesgerichtshof angegriffen werden.

 

Symbolbild © Bundespolizei

 

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