Verfahren im Geldautomatensprenger-Prozess von einem Angeklagten abgetrennt

Weil ein Angeklagter zum Auftakt der Hauptverhandlung im Geldautomatensprenger-Prozess heute nicht erschienen ist, ist das Verfahren vor dem Osnabrücker Landgericht abgetrennt worden. Der 29-Jährige habe wegen einer psychischen Erkrankung nicht erscheinen können, erklärte dessen Anwalt vor Gericht. Die beiden verbliebenen Angeklagten sollen laut Anklage die Sprengungen nicht selbst ausgeführt haben, sondern die Tatfahrzeuge gemietet und die Ausrüstung für die Taten bereitgestellt haben. Die Geldautomaten wurden mit einer Gasmischung aus Acetylen und Sauerstoff gesprengt. Die übrigen Täter sind in einem Fall bereits verurteilt, überwiegend aber noch unbekannt. Angeklagt waren drei Männer im Alter von 29 und 36 Jahren. Ihnen wird die Beteiligung an sechs Automaten-Sprengungen zwischen Februar und November 2020 vorgeworfen, darunter eine Geldautomatensprengung in Schüttorf.

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest

Programm