Urteil gegen 44-jährigen Angeklagten aus Nordhorn gefallen

Das Landgericht Osnabrück hat heute einen 44-jährigen Angeklagten aus Nordhorn freigesprochen. Es wurde aber eine Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Das teilte das Landgericht Osnabrück auf Nachfrage der Ems-Vechte-Welle mit. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, im Juni 2021 in Nordhorn unter der Vechtebrücke nach einer länger andauernden Auseinandersetzung mit einem von ihm mitgeführten Taschenmesser viermal auf das Opfer eingestochen zu haben. Dabei soll er zweimal in den Brustkorb gestochen haben. Bei einem Stich soll das Herz des Opfers verletzt worden sein, was zum Tode geführt haben soll. Der Täter und das Opfer sollen zuvor Drogen genommen haben. Der Täter leide außerdem an einer psychiatrischen Erkrankung und der Täter habe versucht das Opfer nach dem Messerstich in den Brustkorb wieder zu reanimieren. Das Messer wurde nun eingezogen. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Symbolbild

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