Urteil des Amtsgericht Lingen gegen 49-Jährigen fällt wegen widersprüchlicher Aussagen des Hauptzeugen milde aus

Weil sich der Hauptzeuge widersprochen hatte, ist das Urteil des Amtsgerichts Lingen gegen zwei Brüder, die wegen Drogenhandels angeklagt wurden, milde ausgefallen. Das berichtete die Neue Osnabrücker Zeitung. Der 49-jährige Angeklagte ist wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in neun Fällen zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt worden. Das Strafverfahren gegen seinen 42-jährigen Mitangeklagten sei wegen bereits rechtskräftig gewordener Vorverurteilungen eingestellt worden. Die Tatvorwürfe kämen im Wesentlichen von einem Hauptzeugen, der mittlerweile in Maßregelvollzug sitzt. Er habe Angaben gemacht, die insbesondere den 49-Jährigen belasteten. So habe der Zeuge unter anderem von in den Niederlanden erworbenen Drogen mit Verkaufsgewinnen von mehr als 100.000 Euro gesprochen. Beim ersten Hauptverhandlungstermin habe der Hauptzeuge diese Aussagen jedoch nicht wiederholt. Im zweiten Termin sei er wieder auskunftsfreudig gewesen. Staatsanwaltschaft und Gericht hätten die Aussage des psychisch kranken Mannes nun als widersprüchlich und letztlich nicht glaubwürdig empfunden. Das Gericht habe der Aussage des Angeklagten Glaube geschenkt. Dieser habe eingeräumt einige Male in den Niederlanden gewesen zu sein und dort jeweils nur fünf bis maximal zehn Gramm Kokain besorgt zu haben.

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