Unternehmen können ab sofort Überbrückungshilfen beantragen

Ab sofort können unter der Corona-Pandemie leidende Unternehmen die neue Überbrückungshilfe aus dem Konjunkturpaket des Bundes über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beantragen. Darauf weist die regionale Industrie- und Handelskammer (IHK) hin. Viele mittelständische Betriebe seien dringend auf Zuschüsse angewiesen, so Thomas Reyl, Geschäftsbereichsleiter der Unternehmensförderung bei der IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim. Es sei bei vielen Unternehmen notwendig, einen Teil der Fixkosten zu erstatten. Die maximale Förderung im Rahmen der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 Euro pro Monat, bei bis zu zehn Beschäftigten 5.000 Euro pro Monat. Die Überbrückungshilfe wird in der Region von der Nbank ausgezahlt.

Die IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim hat für ihre Mitgliedsbetriebe zu allen Fragen rund um die Überbrückungshilfe eine eigene Hotline geschaltet: 0541 353-560

Weiterer Informationen und Kontakt:

www.osnabrueck.ihk24.de

Enno Kähler
Tel.: 0541 / 353 – 316
Mail: kaehler@osnabrueck.ihk.de

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