Das Amtsgericht Meppen hat einen 34-jährigen Mann wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zusammen mit einem 30-Jährigen soll der Mann im Dezember vergangenen Jahres Drogen in nicht geringer Menge nach Deutschland eingeführt haben. Bei den Drogen soll es sich um mehr als 500 Gramm Methamphetamin und 200 Gramm Kokain gehandelt haben. Außerdem hatten die beiden Angeklagten nicht die erforderliche Fahrerlaubnis für das Fahrzeug, mit dem sie unterwegs waren. Der mitangeklagte 30-Jährige ist wegen Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Seine Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.