Umwelttipp: Vorsicht beim Hecken- und Baumrückschnitt

Vom 1. März bis zum 30. September sind das Fällen von Bäumen und Schnittmaßnahmen im öffentlichen Raum nicht erlaubt. Denn laut Bundesnaturschutzgesetz beginnt am 1. März die Brut- und Nistzeit. Aber es gibt auch Ausnahmen. Was erlaubt ist, was es dabei zu berücksichtigen gibt und wann wir Sträucher und Hecken lieber komplett in Ruhe lassen sollten, haben Wiebke Pollmann und Daniel Stuckenberg besprochen:

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Weitere Informationen zu schonenden Pflege- und Rückschnitten sowie zu den geltenden Bestimmungen findet ihr hier.

Symbolbild © Erhard Nerger

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