In einem Berufungsverfahren hat das Landgericht Osnabrück das Urteil gegen einen 58-jährigen Angeklagten aus Aschendorf aufgehoben und neu gefasst. Wie das Gericht mitgeteilt hat, wurde der Mann wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Gesamtgeldstrafe von 22.500 Euro verurteilt. Zudem wurde sein Führerschein eingezogen. Das Amtsgericht Papenburg verurteilte ihn zuvor zu einer Geldstrafe von 16.500 Euro. Dem 58-Jährigen wurde vorgeworfen, im Juni 2021 mit seinem Auto in Papenburg einen Bahnübergang trotz roter Ampel und gesenkter Halbschranken überquert zu haben. Ein nahender Intercity soll eine Notbremsung eingeleitet haben. Es soll zur Kollision gekommen sein. Dadurch sei ein Sachschaden von 9.500 Euro entstanden. Der Angeklagte soll daraufhin mit seinem beschädigten Fahrzeug geflüchtet sein.