Das Amtsgericht Meppen hat einen 26-jährigen Angeklagten aus Geeste gestern wegen Nachstellung in 64 Fällen, Beleidigung und Bedrohung von Beamten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Dem Gericht zufolge hat der 26-Jährige zur Geschädigten nach Ende der Beziehung zwischen Januar 2021 und Juni 2022 gegen ihren Willen in 64 Fällen unaufhörlich weiter Kontakt gesucht. Teilweise hat er sie über 20 Mal am Tag angerufen. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte bei den Kontaktaufnahmen die Geschädigte zudem in drei Fällen beleidigt und in einem Fall bedroht hat. Im Juni 2021 hat er sich zudem gegenüber zwei Polizeibeamten widersetzt. Diese wollten ihn in einer geschlossenen Einrichtung unterbringen, als die Beamten ihn an der Wohnanschrift der Geschädigten angetroffen haben. Hierbei hat er die Polizeibeamten beleidigt und versucht, diese zu schlagen.
Symbolbild