Die 15. Große Strafkammer hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen des Moorbrandes auf einem Schießplatz im Emsland im Jahr 2018 nicht zur Hauptverhandlung zugelassen und die Eröffnung des Verfahrens abgelehnt. Dies teilte das Landgericht Osnabrück mit. Das Feuer war damals im Zusammenhang mit Waffentests der Wehrtechnischen Dienststelle während einer trockenen und heißen Phase im September 2018 verursacht worden. Der Moorbrand breitete sich rasch aus und konnte über Wochen nicht vollständig gelöscht werden. Im Landkreis Emsland wurde ein Katastrophenfall ausgerufen. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück erhob Anklage gegen drei Bedienstete der Wehrtechnischen Dienststelle wegen fahrlässiger Brandstiftung. Die Angeschuldigten hätten die Gefahr eines Brandes aufgrund der trockenen Witterungsverhältnisse nicht ausreichend berücksichtigt.Das Gericht entschied nun, dass das Verhalten der Angeschuldigten kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten darstellt. Die Schießübung sei ein erlaubtes Risiko gewesen, und die Angeschuldigten hätten keine Verantwortung für den außer Kontrolle geratenen Brand. Der Flächenbrand sei somit das Ergebnis mehrerer zusammenkommender Umstände gewesen.