Strafmaß im Fall um manipulierte Kassensysteme u.a. in Neuenhaus, Meppen und Papenburg wird heute neu verhandelt

Am Landgericht Osnabrück beginnt heute eine Prozessreihe um u. a. Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Angeklagt sind zwei Männer aus Gelsenkirchen. Sie haben 2012 für vorwiegend chinesischen Restaurants in Deutschland im professionellen Stil Kassensysteme manipuliert. Damit soll es möglich gewesen sein, im laufenden Betrieb die über den Tag eingegebenen Umsätze nachträglich zu manipulieren. Jeweils nach Kundenwunsch haben sie ein Kassensystem entworfen, das mit Hilfe eines Codes oder eines speziellen USB-Sticks die zu löschenden Datensätze rückstandslos beseitigte. Insgesamt hinterzogen dadurch Restaurants in Niedersachsen 6 Millionen Euro an Umsatz-, Gewerbe- und Einkommenssteuer. Auch in Neuenhaus, Meppen und Papenburg ist in Restaurants das Kassensystem zum Einsatz gekommen. Die beiden Angeklagten wurden bereits im November 2019 zu einer Zahlung in Höhe von rund 680.000 Euro sowie zu Freiheitsstrafen verurteilt. Das Gericht verhängte ein Strafmaß in Höhe von jeweils sieben Jahren und sechs Monaten sowie drei Jahren und drei Monaten. Auf die Revision der beiden Angeklagten hin hob der Bundesgerichthof das Urteil wieder auf. Weiter verwies es die Sache zur erneuten Verhandlung an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts. Gegenstand ist heute somit die erneute Verhandlung der zu verhängenden Strafhöhe.

Symbolbild

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