“Stau” bei den Erste-Hilfe-Kursen der Malteser

Nach Paragraph 323c des Strafgesetzbuches ist jeder Bürger zur Hilfeleistung in Unglücksfällen oder Notsituationen verpflichtet. Um auf Notsituationen gut vorbereitet zu sein, gibt es Erste-Hilfe-Kurse. In einigen Bereichen ist es sogar Vorschrift, darüber einen Nachweis zu haben, etwa bei der Beantragung eines Führerscheins oder im betrieblichen Kontext. Aufgrund des Corona-Infektionsgeschehens konnten nun über mehrere Monate solche Ausbildungen nicht durchgeführt werden. Was das auslöst, hat EVW-Reporterin Christiane Adam beim Malteser Hilfsdienst in Lingen herausgefunden.

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Das Kursangebot der Malteser findet ihr hier:
malteser.de/kursangebote/fuehrerscheinkurse

Wenn ihr selbst als Erste-Hilfe-Trainer unterstützen möchtet, könnt ihr euch an Norbert Hoffschröer wenden:
Telefon 0591-61059-12 bzw. E-Mail Norbert.Hoffschroeer@malteser.org 

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