Ab Donnerstag gilt im Landkreis Grafschaft Bentheim eine Stallpflicht für Geflügel. Das teilt der Landkreis Grafschaft Bentheim mit. Alle Halterinnen und Halter mit mehr als 50 Tieren müssen ihr Geflügel – also Hühner, Enten, Gänse und andere Vögel – in geschlossenen Ställen oder überdachten Ausläufen halten. Damit reagiert der Landkreis auf die Geflügelpest, die derzeit in vielen Regionen Deutschlands ausbricht. In der Grafschaft gibt es zwar noch keine Fälle, doch das Risiko gilt als hoch. Grund ist der Durchzug vieler Wildvögel, die das Virus weitertragen können. Um eine Ansteckung zu verhindern, dürfen Vögel nicht mehr im Freien gehalten werden. Auch Geflügelausstellungen sind bis auf Weiteres verboten. Die Regelung gilt ab dem 30. Oktober und auf unbestimmte Zeit. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Landkreises Grafschaft Bentheim.
