Stadt Papenburg weist auf Pflichten beim Winterdienst hin

Die Stadt Papenburg weist anlässlich des kommenden Schneefalls und der Glätte auf die Räum- und Streupflichten von Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern hin. Dabei sei unter anderem zu beachten, dass Rad- und Gehwege bei Schneefall komplett freigehalten werden müssen. Reinigungen müssten werktags bis 7:30 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr erfolgen. Zudem seien die Wege bei Tauwetter von vorhandenem Eis zu befreien. Weitere Informationen zum Winterdienst gibt es auf der Homepage der Stadt Papenburg.

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