Stadt Papenburg weist auf Leinenpflicht hin

Die Stadt Papenburg weist auf die Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit hin. Das Niedersächsische Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung sehe vor, dass Hunde zwischen dem 1. April und dem 15. Juli im Wald und in der freien Landschaft an der Leine geführt werden. Durch diese Regelung sollen die Nachkommen von Wildtieren geschützt werden.

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