Stadt Papenburg weist auf Fälligkeit von Steuern und Gebühren hin

Die Stadt Papenburg weist darauf hin, dass die Grund- und Gewerbesteuern sowie Fäkalschlamm- und Straßenreinigungsgebühren fällig werden. Die Steuern und Gebühren für die Monate April, Mai und Juni müssen bis zum kommenden Freitag bezahlt werden. Die Zahlungspflichtigen werden außerdem gebeten, die jeweiligen Kassenzeichen bei den Überweisungen anzugeben. Bei mehreren Kassenzeichen auch die Einzelbeträge. So soll eine ordnungsgemäße Verbuchung gewährleistet werden.

Symbolbild: Stadt Papenburg

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