Stadt Papenburg weist auf Fälligkeit der Grund- und Gewerbesteuern hin

Die Stadt Papenburg weist darauf hin, dass die Grund- und Gewerbesteuern sowie die Straßenreinigungsgebühren für die Monate Januar, Februar und März zum 15. Februar 2023 fällig werden. Die Zahlungspflichtigen werden gebeten, die fälligen Beträge rechtzeitig zu zahlen und die jeweiligen Kassenzeichen anzugeben. Bei mehreren Kassenzeichen müssen auch die Einzelbeträge bei den Überweisungen angegeben werden, damit eine ordnungsgemäße Verbuchung gewährleistet ist.

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