Stadt Papenburg weist auf fällige Hundesteuer hin

Die Stadt Papenburg weist darauf hin, dass die Hundesteuer zum 01. Juli fällig wird. Steuerpflichtige Hundehalter werden daher gebeten, das Geld unter Angabe ihres Kassenzeichens auf ein Konto der Stadt einzuzahlen. Besteht eine Einzugsermächtigung, wird die Steuer am 01. Juli vom Konto abgebucht. Die Hundesteuer liegt aktuell bei jährlich 60 Euro, 84 Euro für einen zweiten und für jeden weiteren Hund jeweils 108 Euro. Für gefährliche Hunde liegt der Wert bei 700 Euro. Die Hundesteuerpflicht gilt für alle über drei Monate alten Hunde. Die Bescheide sind mit einer Dauerwirkung ausgestattet. Der Bescheid bleibt also so lange gültig, bis dieser seitens der Stadt aufgehoben oder geändert wird.

Für Fragen steht der Fachbereich Steuern/Abgaben zur Verfügung

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