Stadt Papenburg erinnert: Hundesteuer 2019 wird zum 1. Juli fällig

Papenburg – Der Fachdienst Steuern/Abgaben der Stadt Papenburg weißt darauf hin, dass zum 1. Juli die Hundesteuer für das Jahr 2019 fällig wird. Sterupflichtige Hundehalter werden gebeten, die Steuer unter Angabe ihres Kassenzeichens auf ein Konto der Stadt Papenburg einzuzahlen. Wurde eine Einzugsermächtigung erteilt, so wird die Steuer zum Fälligkeitstermin abgebucht. Aus Kostengründen wurde auf den erneuten Versand von Jahresbescheiden für das Jahr 2019 verzichtet. Da die Hundesteuerbescheide mit einer Dauerwirkung ausgestattet sind, ist der letzte zugegangene Bescheid so lange gültig, bis er seitens der Stadt aufgehoben oder geändert wird. Für alle über drei Monate alten Hunde, die im Stadtgebiet gehalten werden, besteht eine Hundesteuerpflicht./wp

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