Stadt Nordhorn nimmt bis zum 1. November Anträge zur kommunalen Kulturförderung entgegen

Bis zum 1. November können bei der Stadt Nordhorn Anträge zur kommunalen Kulturförderung für das kommende Jahr gestellt werden. Später beim Kulturreferat der Stadt eingegangene Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Darauf weist die Verwaltung hin. Es können Zuschüsse für Veranstaltungen, Projekte und Maßnahmen im Jahr 2026 beantragt werden. Ziel der Förderung ist es, ein attraktives und vielseitiges Kulturangebot durch Vereine, kulturelle Gruppen, Initiativen oder Einzelpersonen zu unterstützen. Dabei werden insbesondere die Angebote berücksichtigt, die beispielsweise kulturelle Beziehungen zu den Partnerstädten oder der niederländischen Grenzgemeinde Dinkelland fördern, sich um die kulturelle und generationenübergreifende Verständigung bemühen, die Frauenkultur fördern oder sich auf künstlerischer Ebene mit den Überlebensfragen unserer Zeit auseinandersetzen. Die kommunale Kulturförderung ist eine freiwillige Leistung der Stadt Nordhorn. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

Die Richtlinien sowie Antragsformulare können ab sofort beim Kulturreferat der Stadt Nordhorn bei Rena Meyer (Telefon 05921 878-111) angefordert oder unter www.nordhorn.de/kulturfoerderung abgerufen werden.

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