Stadt Nordhorn führt 2G-Regelung in Kultureinrichtungen ein

Die Stadt Nordhorn führt in Kultureinrichtungen die 2G-Regelung ein. Wie die Stadt mitteilt, soll so das kulturelle Leben wiederbelebt werden. Durch die 2G-Regelung sollen den Bürgern sowie den Künstlerinnen und Künstlern wieder möglichst viele kulturelle Angebote ermöglicht werden. Die 2G-Regelung gilt in Nordhorn ab dem 11. Oktober 2021 bei allen Veranstaltungen der städtischen Kultureinrichtungen, also im Konzert- und Theatersaal und bei Ausstellungsbesuchen in der städtischen Galerie sowie bei Lesungen in der Stadtbibliothek und Konzerten der Musikschule. Der reguläre Ausleihbetrieb in der Stadtbibliothek sowie der Besuch der Kurse in der Musikschule und der Kunstschule bleiben von der 2G-Regel unberührt. Hier gelten weiterhin die bekannten Hygieneregeln inklusive Abstand und Maske.

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